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   FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05   

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https://dejure.org/2007,8050
FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05 (https://dejure.org/2007,8050)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.03.2007 - 4 K 244/05 (https://dejure.org/2007,8050)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. März 2007 - 4 K 244/05 (https://dejure.org/2007,8050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerpflichtige Umsätze bei einer Gutachtertätigkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit anderer Personen; Ziel einer ärztlichen Leistung als ausschlaggebendes Kriterium für die Umsatzsteuerbefreiung; Erstellung eines ärztlichen Gutachtens als Tätigkeit für den ...

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; UStG § 4 Nr. 14 S. 1; ; UStG § 4 Nr. 15 Buchst. a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 14 § 4 Nr. 15a
    Steuerpflichtige Umsätze durch Gutachtertätigkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit anderer Personen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflichtige Umsätze durch Gutachtertätigkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit anderer Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1045
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.11.2003 - C-212/01

    Unterpertinger

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05
    Nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 77/388/EWG werden nicht sämtliche Leistungen von der Steuer befreit, die im Rahmen der Ausübung ärztlicher Berufe erbracht werden können, sondern nur die Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (s. EuGH vom 20. November 2003 Rs. C-212/01, Unterpertinger, Umsatzsteuerrundschau -UR- 2004, 70, Rz. 35).

    Für eine solche Leistung kann die Steuerbefreiungsregelung des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 77/388/EWG daher nicht gelten ( EuGH in UR 2004, 70 Rz. 42, 43).

    Für eine solche Leistung kann die Steuerbefreiungsregelung des Art. 13 A Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie nicht gelten (vgl. Urteil des EuGH vom 20.11.2003 Rs. C-212/01, UR 2004, 70 (73)).

  • BFH, 12.08.2004 - V R 18/02

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Fußreflexzonenmasseur - Ablehnung der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05
    Der durch Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 77/388/EWG gezogene gemeinschaftsrechtliche Rahmen und die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der bezeichneten Vorschrift durch den EuGH sind deshalb bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung von § 4 Nr. 14 UStG zu beachten ( BFH-Urteil vom 12. August 2004 V R 18/02, BFH/NV 2005, 313 ).

    Heilbehandlungen im Sinne der Richtlinie 77/388/EWG sind Tätigkeiten, die zum Zweck der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden (BFH in BFH/NV 2005, 313 m.w.N.).

  • BFH, 28.06.2000 - V R 72/99

    Gutachten eines Krankenpflegers für den Medizinischen Dienst

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05
    Dies allein rechtfertigt jedoch nicht, die Befreiung auch auf deren Leistungen auszudehnen (vgl. Urteil des BFH vom 28. Juni 2000 V R 72/99, BStBl II 2000, 564).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber bei der Auswahl der in § 4 Nr. 15a UStG aufgeführten Einrichtungen deswegen sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat, weil er einzelnen Personen nicht den Status einer Einrichtung zugestanden hat, sind nicht ersichtlich (vgl. Urteil des BFH vom 28. Juni 2000 V R 72/99, BStBl II 2000, 564).

  • BFH, 13.07.2006 - V R 7/05

    Steuerbefreiung von betriebsärztlichen Leistungen - Anwendungsbereiche von § 4

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05
    Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Juli 2006 (BFH/NV 2006, 2387).
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05
    Der EuGH (Urteil vom 10. September 2002 Rs. C-141/00, UR 2002, 513) hat dazu ausgeführt:.
  • EuGH, 07.12.2006 - C-240/05

    Eurodental - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05
    Zwar hat der EuGH in mehreren Urteilen - zuletzt in seinem Urteil vom 7. Dezember 2006 C-240/05 (UR 2007, 98 Rz. 46 f) - ausgeführt, dass es der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbiete, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Leistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln.
  • EuGH, 14.09.2000 - C-384/98

    Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05
    Gemäß des Grundsatzes, dass sämtliche Begriffe, mit denen Steuerbefreiungen nach Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG umschrieben sind, eng auszulegen sind, müssen deshalb Leistungen, die keinem therapeutischen Ziel dienen, vom Anwendungsbereich des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 77/388/EWG ausgeschlossen werden und unterliegen somit der Umsatzsteuer (vgl. EuGH vom 14. September 2000 Rs. C-384/98, UR 2000, 432 , Rz. 19).
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 4 K 300/11

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage bzw. Restitutionsklage

    Der Kläger betreibt die Wiederaufnahme eines bei dem Finanzgericht Sachsen-Anhalt unter dem Aktenzeichen 4 K 244/05 geführten Verfahrens.

    das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. Januar 2011, Az. 4 K 244/05, aufzuheben und der unter diesem Aktenzeichen erhobenen Klage stattzugeben.

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